Mutmaßlicher Spion aus Büro von Krah wollte BND-Mitarbeiter werden

26.04.2024 14:42

Der langjährige Mitarbeiter des AfD-Politikers Krah soll seine
Dienste auch deutschen Nachrichtendiensten angeboten haben. Wollte
der mutmaßliche Agent Pekings womöglich ein doppeltes Spiel treiben?

Berlin (dpa) - Der wegen mutmaßlicher Spionage für China verhaftete
Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah hat vor
einigen Jahren versucht, für den Bundesnachrichtendienst (BND) zu
arbeiten. Der Auslandsnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit
mit Jian Guo nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur damals
jedoch ab. Später wurde der Mann dem Vernehmen nach auch noch beim
sächsischen Verfassungsschutz vorstellig, wo er aber ebenfalls nicht
zum Zuge kam - auch weil man ihn für nicht zuverlässig hielt. Über
die erfolglosen Bewerbungen von Guo, von dem sich Krah inzwischen
getrennt hat, hatte zuvor die ARD berichtet.

Der Generalbundesanwalt wirft dem am Montagabend in Dresden
festgenommenen Guo Agententätigkeit für einen ausländischen
Geheimdienst in einem besonders schweren Fall vor. Der Deutsche
chinesischer Herkunft soll Informationen aus dem EU-Parlament
weitergegeben und chinesische Dissidenten in Deutschland ausgespäht
haben. Krah ist Mitglied in den Ausschüssen für internationalen
Handel sowie in den Unterausschüssen für Menschenrechte sowie
Sicherheit und Verteidigung. Außerdem ist er Teil der Delegation für
Beziehungen zu den USA. Guo, den er bereits seit vielen Jahren
kannte, arbeitete ab 2019 in seinem Büro. Die AfD zieht mit Krah als
Spitzenkandidat in den Europawahlkampf.

Parlamentarier können Mitarbeiter selbstbestimmt auswählen

Abgeordnete genießen sowohl im Europäischen Parlament als auch im
Bundestag große Freiheit bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter. Eine
Sicherheitsüberprüfung, in die auch der Verfassungsschutz einbezogen
wird, gibt es für Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten nur dann,
wenn sie in Ausschüssen Zugang zu Informationen erhalten sollen, die
als Verschlusssache eingestuft sind. An dieser Hürde ist nach
Informationen der «Welt am Sonntag» in der Vergangenheit eine
Referentin des Arbeitskreises Auswärtiges der AfD-Bundestagsfraktion
gescheitert. Sie darf daher demnach nicht an Sitzungen des
Auswärtigen Ausschusses teilnehmen und sicherheitsrelevante Dokumente
lesen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt deutsche Abgeordnete immer
wieder vor Risiken der Spionage und Einflussnahme. Im Juli 2023 gab
es etwa einen Hinweis des Inlandsgeheimdienstes an Politik und
Verwaltung, in dem es um Methoden der Kommunistischen Partei Chinas
zur Beeinflussung und Informationsbeschaffung ging.

Bundesnachrichtendienst will zu abgelehnter Bewerbung nichts sagen

Offiziell wollte sich der BND nicht zu der vergeblichen Bewerbung des
mutmaßlichen Spions Guo als Mitarbeiter äußern. Ein Sprecher sagte,
man nehme zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche
Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht
öffentlich Stellung. Der Bundesnachrichtendienst berichte zu
entsprechenden Themen insbesondere der Bundesregierung und den
zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft in Zusammenhang mit
möglichen Zahlungen aus Russland und China Ermittlungen gegen Krah.
Die Vorermittlungen dienen der Prüfung, ob sich überhaupt ein
Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer
Abgeordnetenbestechung ergibt. Sollte sich ein Anfangsverdacht
erhärten, könnte in der Folge ein förmliches Ermittlungsverfahren
eingeleitet werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass das
EU-Parlament, dem Krah angehört, zuvor dessen Immunität aufhebt. Krah
selbst bestreitet jedes Fehlverhalten.