Stichwort Europawahl: Was genau entscheidet sich am 9. Juni?

22.04.2024 10:00

Brüssel/Straßburg (dpa) - Die Europawahl ist ein bedeutendes
Ereignis, deren Ausgang die europäische Gesetzgebung voraussichtlich
für die kommenden fünf Jahre prägen wird. Vom 6. bis zum 9. Juni
können die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Ländern Vertreterinn
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und Vertreter wählen, die sie im Europäischen Parlament
repräsentieren. Da in Deutschland das Wahlalter auf 16 Jahre
herabgesetzt wurde, sind mittlerweile fast 65 Millionen
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wahlberechtigt, knapp 3,5
Millionen mehr als noch vor fünf Jahren. 

Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes Land der EU auch die
meisten Abgeordneten im Parlament. Trotzdem sind deutsche Abgeordnete
im Vergleich zur Bevölkerungszahl unterrepräsentiert, Abgeordnete
kleinerer Länder überrepräsentiert. Das liegt unter anderem daran,
dass es bei gleichen Verhältnissen entweder deutlich mehr Abgeordnete
geben müsste oder Länder wie Malta, Luxemburg und Zypern nur durch
eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten wären. 

Da auf EU-Ebene auch die EU-Staaten maßgeblich an der Gesetzgebung
beteiligt sind, ist der Einfluss der Abgeordneten auf die neuen
Gesetze zwar etwas beschränkt, aber dennoch erheblich. Sie müssen
zahlreichen Gesetze zustimmen und können sie im Zweifel auch
verhindern. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung auf EU-Ebene eher auf
Kompromissfindung mit teils wechselnden Mehrheiten ausgelegt, als
dies etwa im Bundestag der Fall ist. Auch bei der Verteilung von
Geldern, wie beispielsweise der milliardenschweren EU-Agrarförderung,
hat das Parlament ein entscheidendes Wort mitzureden.

Die Wahlverfahren variieren je nach Land, prinzipiell gilt aber: Je
mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze hat sie am Ende im
Parlament. Dabei gibt es auch nationale Besonderheiten, so gibt es in
Deutschland etwa keine Sperrklausel. In Frankreich muss eine Partei
beispielsweise mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen, um ins
Parlament einzuziehen. 

Nach der Wahl beeinflusst das Europäische Parlament auch die
Besetzung der EU-Kommission. Es kann Vorschläge der EU-Staaten für
die Besetzung der Kommission ablehnen.